KORRUPTION & PRÄVENTION aktuell:
Aus HAMBURGER WIRTSCHAFT
Magazin der Handelskammer Hamburg
Ausgabe 09/2005,
Rubrik „Recht & Fair Play“
Seiten 56 und 57
Verfasser: Carsten Taudt, Anschrift:
Weitere Infos zur Korruptionsvermeidung und zum
ehrenamtlichen Engagement in Ethik-Kommissionen
bei PRO HONORE e.V. unter
sowie bei der PRO HONORE Geschäftsstelle.
Wandsbeker Stieg 39 - 22087 Hamburg
Ihr Ansprechpartner: RA Otto D. Dobbeck
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ETHIK-MANAGEMENT
SCHEIN DES ANSTOSSES
Markus Langen (Name geändert) war erst seit kurzem in der neuen Firma, als er das erste Mal stutzig wurde. Eine Material-Rechnung für seine Abteilung hatte seine Aufmerksamkeit erregt: In Langes altem Betrieb hatte man für einen vergleichbaren Auftrag fast ein Drittel weniger gezahlt. Schnell fand Langen heraus, dass der Auftragnehmer seit zwölf Jahren stets derselbe war. Vergeben wurden die Aufträge durch den Büroleiter. Eine weitere Kontrolle gab es nicht: Langen war sich unsicher. Was sollte er tun? Die Unternehmenslage war finanziell angespannt. Unternahm er nichts und ließ die Verschwendung weiterlaufen, konnte das alle den Arbeitsplatz kosten. Aber könnte offenes Hinterfragen nicht auch negative Folgen für ihn haben?
Schließlich wandte sich Langen an die Vertrauensstelle der Hamburger Wirtschaft beim Verein Pro Honore, die von unserer Handelskammer, der Handwerkskammer und der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns unterstützt wird. Mit Hilfe dieser Stelle soll Korruption in der Hamburger Wirtschaft bekämpft werden. „Wir bieten allen Beschäftigten die Möglichkeit, sich bei Verdacht auf Korruption anonym an uns zu wenden", erklärt Rechtsanwalt Otto D. Dobbeck von Pro Honore: „Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht. So kann ich an das Unternehmen herantreten und den Fall überprüfen, ohne dass der Mitarbeiter Nachteile befürchten muss oder gegen seinen Willen in ein Gerichtsverfahren verwickelt wird."
Mit der Vertrauensstelle von Pro Honore geht die Hamburger Wirtschaft im Kampf gegen diese Schäden bewusst einen anderen Weg, als Hamburg ihn 2004 mit Einführung des so genannten Korruptionsregisters gewählt hatte. Hier sollten in Korruption verwickelte Unternehmen registriert und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Erfreulicherweise hat der Senat vor kurzem die Abschaffung des Registers beschlossen. Damit wird dem wesentlich geeigneteren Instrument, der Vertrauensstelle, eine noch größere Bedeutung als bisher zukommen.
Korrupte Handlungen verursachen der deutschen Wirtschaft jährlich Milliardenschäden. Häufig sind es strukturelle Probleme in den Unternehmen, die den Boden für Fehlverhalten legen. Wenn solches Verhalten aufgedeckt wird, kommt zu dem direkten Vermögensabfluss noch der Imageschaden für das Unternehmen hinzu. Darüber hinaus entstehen oft auch Kosten für entlassene oder zurückgetretene Mitarbeiter. Andere Fälle, wie etwa abgesprochene Vergabeverfahren zerstören den Wettbewerb und führen zu hohen gesamtwirtschaftlichen Schäden.
Dabei ist nicht jedes schädliche Verhalten gleich eine strafbare Handlung. So lag der Fall auch bei der Entdeckung von Markus Langen. Als sich Otto D. Dobbeck mit Langens Firmenleitung in Verbindung gesetzt hatte, stellt sich heraus, dass der Büroleiter nicht bewusst zum Schaden des Unternehmens gehandelt hatte. „Der Lieferant war ein alter Bekannter", berichtet Dobbeck: „Man verstand sich gut und die Lieferungen erfolgten reibungslos. So kam dem Leiter gar nicht der Gedanke, die Höhe der Angebote zu hinterfragen." Auch in anderen Bereichen des Unternehmens entdeckte man ähnliche Probleme. Es fehlten klare Regeln dafür, wie bei Auftragsvergaben vorzugehen war. Heute gilt dort das Vier-Augen-Prinzip. Zusätzlich betreibt der Betrieb ein „Ethik-Management." Dieses Konzept verfolgt auch Pro Honore mit seinem neuen Konzept einer Ethik-Kommission. Weil geschäftsschädigendes Verhalten am besten durch Prävention verhindert wird, können Unternehmen einer Rahmenvereinbarung beitreten. Sie verpflichten sich damit, ihre Mitarbeiter dazu anzuhalten, Hinweise geschützt an die Vertrauensstelle weiterzuleiten. Eine Kommission untersucht diese Hinweise und erarbeitet Maßnahmen, wie das schädliche Verhalten zukünftig vermieden werden kann.
Das besondere an der Kommission ist, dass sie sich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern von Pro Honore, einem Rechtsanwalt der Vertrauensstelle, unserer Handelskammer, Mitgliedern der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns und internen Beauftragten des Unternehmen zusammensetzt. Zusammen mit den Mitarbeitern überwacht die Kommission die Einhaltung dieser Verhaltensrichtlinien.
Gerade zu Beginn interner Korruptionsbekämpfung sind solch externe Stellen nötig, zu denen die Mitarbeiter vertrauen haben. „Die Deutsche Bahn AG hat mit solch einer Stelle ausgesprochen gute Erfahrungen gemacht", so Dobbeck. „Doch besonders mittelständische Unternehmen können von unserer Erfahrung und Kapazität profitieren."
Die präventive Korruptionsbekämpfung lohnt sich auch betriebswirtschaftlich: Nach Einführung ethischer Verhaltensrichtlinien und einer externen Kontrolle steigert sich fast immer der Unternehmensertrag. Bei gleichem Umsatz liegen die Steigerungen bei zwei bis fünf Prozent - abgewendete Imageschäden nicht einmal eingerechnet.