1. PRO HONORE Gesprächskreis gegen Korruption
„Was können wir tun?“
Hamburg, ph, 24.6.04, Die Vertrauensstelle zur Bekämpfung der Korruption des Vereins PRO HONORE e.V. ruft am 24. Juni 2004 einen Gesprächskreis ins Leben, um gangbare Wege gegen die Korruption mit Angehörigen der Wirtschaft und Experten zu erörtern und um sinnvolle Maßnahmen zur Vermeidung dieser schädlichen Form der Wirtschaftskriminalität zu initiieren.
1. Herr Rolf Klauer (Vorsitzender PRO HONORE e.V.) eröffnete die Zusammenkunft und begrüßte die Teilnehmer.
2. Im Anschluss daran referierte Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg (Universität Bielefeld) über Erscheinungsformen der Korruption.
3. Im folgenden Statement berichtete Frau Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk (StA beim LG Hamburg) über Korruptionsverfahren.
4. Herr Kriminaldirektor Detlef Kreutzer(Leiter D.I.E.) stellte daran anschließend die Sicht der polizeilichen Strafverfolgungsbehörden dar.
5. Zur präventiven Bekämpfung der Korruption äußerte sich Herr Polizeivizepräsident a.D. Wolfgang Sielaff.
6. Sodann erhielt Herr Generalstaatsanwalt a.D. Dr. Arno Weinert das Wort und erläuterte, wie die Korruption als Gesamtphänomen zu bekämpfen sei.
- Herr Dr. Hans-Joachim Jähne (Leiter der Niederlassung Hamburg der Siemens AG) berichtete.....
- Herr Jürgen Hager (Referat Sicherheit der Axel Springer Verlags AG) sprach das Problem der schwierigen wirtschaftlichen Situation an
Zur Eröffnung des PRO HONORE
Heute vor einem Jahr, am 24.06.2003, hat PRO HONORE um 17.00 Uhr in der Handelskammer Hamburg die Vertrauensstelle der Hamburger Wirtschaft gegründet.
Ich
gehe davon aus, dass Sie aufgrund Ihrer Mitwirkung oder aufgrund der von mir zur
Verfügung gestellten Unterlagen über das Wesen unserer Vertrauensstelle
Kenntnis haben.
Das Jahr der Vertrauensstelle war arbeits- aber ganz besonders erfahrungsreich.
Obgleich wir keine großen Fälle aufgreifen konnten, ist es doch zu einer Fülle interessanter und aufschlussreicher Gespräche mit betroffenen Firmen und Zeugen insbesondere Hinweisgebern gekommen.
Dabei
kamen immer wieder dieselben Reaktionen zum Vorschein:
- Die Betroffenen scheuen einen Imageverlust bei Bekannt werden
krimineller Handlungen, mit denen sie in irgendeiner Weise in
Verbindung gebracht werden können!
- Die Hinweisgeber fürchten trotz zugesicherter Vertraulichkeit einen Rückschluss auf ihre Person.
- Die Straftat wird als Kavaliersdelikt bezeichnet.
- Der bereicherte Täter geht davon aus, dass der geschädigte Auftraggeber von einer Anzeige absieht und damit der Täter nicht nur straffrei ausgeht, sondern auch peinliche Fragen und Ermittlungen durch die Polizei entfallen.
Die Folge aller dieser Reaktionsweisen ist, dass die Konturen des allgemeinen Rechtsbewusstseins verschwimmen - mit katastrophalen Folgen:
Der Mangel an Unrechtsbewusstsein hat inzwischen einen Grad erreicht, dass wir bald - so fürchte ich - von einem rechtsfreien Raum sprechen können.
Müssen wir als Unternehmer tatsächlich um unser Image fürchten,
- wenn wir kriminelle Handlungen in unserem Unternehmen aufdecken?
- wenn wir gegen uns gerichtete rechtswidrige Handlungen der Öffentlich-
keit zugänglich machen?
Wäre eine solche Gegenwehr nicht vielmehr ein Zeichen von Mut, von Zivil-Courage?
Wäre ein solches Reagieren nicht eine Warnung für die anderen, ihre Kontrollen und Beobachtungen zu schärfen, um frühzeitig kriminellen Handlungen erfolgreich zu begegnen?
Die
PRO HONORE-Vertrauensstelle muss an Fahrt gewinnen, um das stetig wachsende Phänomen
Korruption erfolgreich zu bekämpfen.
Die PRO HONORE-Vertrauensstelle muss auf der Grundlage des Gedankens von Treu und Glauben Vertrauen schaffen bei Wissensträgern im Korruptionsbereich.
Vertrauen in die Anonymität der Angaben.
- bei betroffenen Bürgern Vertrauen darauf, dass Korruptionskriminalität nicht
straffrei bleibt und Anzeigeverhalten von der Öffentlichkeit honoriert wird.
- bei Straftätern, „Vertrauen“ auf die Unvermeidbarkeit der Strafverfolgung.
- bei der Allgemeinheit Vertrauen auf das Wiedererstarken des Unrechtsbewusstseins bei der schweigenden Mehrheit auch auf die Ächtung der Korruption.
Ist
es nicht an der Zeit, die Gedanken des Vertrauens in diesem Sinne wieder in
Kraft zu setzen und an das altbekannte bürgerliche Verantwortungsgefühl anzuknüpfen,
das Gedankengut des hanseatischen ehrbaren Kaufmannes deutlich in den
Vordergrund zu rücken? Wäre es nicht gut, wenn wir uns wieder aufeinander und
auf eine einwandfrei funktionierende rechtsstaatliche Ordnung verlassen können?
- wenn jeder von uns und wenn wir alle gemeinsam Verantwortung übernehmen, Verantwortung für uns, Verantwortung für andere,
- dann würde sich unser Kampf gegen das Phänomen Korruption lohnen.
Frau Prof. Dr. Bannenberg machte deutlich, dass nicht die Erscheinungsformen vereinzelter Alltagskorruption, sondern die langanhaltende, über viele Jahre gewachsene Korruption das Hauptproblem sei. Zudem seien von ihr nicht mehr nur die Bau- und Vergabebranche betroffen, sondern alle Wirtschaftssektoren. Weiterhin betonte sie, dass Korruption auch im privaten Bereich zunehme. Besonders wichtig sei die Prävention, denn umfangreiche Ermittlungen im Bereich der strafbaren Korruption scheiterten oft an mangelnden Kapazitäten der Staatsanwaltschaft.
Herr Klauer bestätigte die Wichtigkeit von Prävention. Insofern solle die Vertrauensstelle Firmen z.B. durch Vorträge und Gespräche ansprechen und für die Thematik sensibilisieren. Die Erfahrung habe gezeigt, dass hierdurch Erfolge erreicht werden könnten.
Frau Gädigk machte darauf aufmerksam, dass bei der Verfolgung von strafbaren Korruptionssachverhalten aufgrund des Umfangs der Materie rein praktisch die Grenzen der Strafverfolgung erreicht werden würden. Zudem sei zu beachten, dass man sich bei der Aufklärung in die betrieblichen Abläufe exakt hineinversetzen müsse, um die Schwachstellen zu identifizieren, was einen erheblichen Arbeitsaufwand darstelle. Hinzu komme, dass die Ermittlungen nur bei einem hinreichenden Anfangsverdacht eingeleitet werden dürften. Bei Korruptionsstraftaten gebe es jedoch nicht das übliche Anzeigeverhalten, da die etwaigen Zeugen meist selbst beteiligt seien und sich durch eine Anzeige selbst strafbar machen würden. Nicht zuletzt deshalb wolle auch die Staatsanwaltschaft die Prävention stärken. Zudem würden anonyme Anzeigen auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft und manchmal erfolge bereits beim Erscheinen von Zeitungs- und Rechnungshofberichten eine Ermittlung. Jedenfalls sei ein schnelles und vertrauensvolles Zusammenwirken aller Beteiligten erforderlich, wobei das Strafrecht nur die ultima ratio sein müsse.
III. Repressive Korruptionsverfahren aus
Sicht der Strafverfolgung
Von
großer Bedeutung sei - so Kreutzer - zunächst, dass diese eng mit der für Korruptionsverfahren
zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft zusammen arbeiteten. Bei der
Ermittlungstätigkeit sei das Erlangen von Hinweisen der Schlüssel zum
Erfolg. D.I.E.-Leiter
Kreutzer
bestätigte die Problematik, dass sich potenzielle Hinweisgeber häufig selbst
strafbar gemacht hätten und deshalb vor dem Kontakt zur Polizei
zurückschreckten. Zudem bestehe die Befürchtung, als Denunziant in die
öffentliche Kritik zu geraten. Um Korruption wirkungsvoller verfolgen zu
können, habe die Verwaltung Innenrevisionen in allen Hamburger Behörden
errichtet und den Beamten Mitteilungspflichten auferlegt, d.h. sie seien
verpflichtet, Korruptionstaten zu melden. Zudem gebe es einen Antikorruptionsbeauftragten
als Ansprechpartner und eine zentrale Beratungsstelle. Um die Motivation der Beamten
zur Anzeige von strafbaren Korruptionsfällen zu erhöhen, sei in das
Disziplinargesetz die tätige Reue eingeführt worden. Weiterhin gebe es Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen, bei denen die Staatsbediensteten lernten, was
Korruption überhaupt bedeute. Dadurch werde ihnen das Erkennen von
Korruptionssachverhalten erleichtert und das Unrechtsbewusstsein gegenüber
bestimmten Korruptionspraktiken geschärft. Insofern nehme Hamburg eine
Vorreiterrolle in der Bundesrepublik ein.
Wolfgang Sielaff brachte zur Sprache, dass Korruption deshalb so weit verbreitet sei, weil Grundwerte wie Redlichkeit und Wahrhaftigkeit für viele Menschen keine Rolle mehr spielten. Etliche Unternehmen könnten sogar am Wettbewerb nicht mehr teilnehmen, sofern sie keine Korruption betrieben. Das Abhalten von Anti-Korruptions-Konferenzen sei ein wirkungsvolles Mittel zur präventiven Bekämpfung von Korruption. Insofern müsse aber noch viel getan werden.
Dr. Weinert verwies darauf, dass die Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen wenig erfolgreich gewesen sei. Bei vielen Menschen gehöre Korruption mittlerweile zum Alltag und sei unvermeidlich geworden. Deshalb müsse ihre Verharmlosung aufhören. Vielmehr sei die Korruption wegen ihrer Schädlichkeit für das Gemeinwesen gesellschaftlich zu ächten. Nur in einem solchen Klima würden die Betroffenen von selbst auf entsprechende Praktiken verzichten. Zudem müsse das Handeln nach den Grundsätzen von Ethik und Moral wieder ein Wert an sich werden. Hierfür sei es besonders wichtig, dass Vorgesetzte oder Kollegen als glaubwürdige Vorbilder angesehen werden könnten. Dies sei ein erfolgsversprechender Weg, an dem auch die Vertrauensstelle mitwirken könne.
Herr Dr. Hans-Joachim Jähne (Leiter der Niederlassung Hamburg der Siemens AG) berichtete vom Beispiel Singapur. Dort gebe es nahezu keine Korruption mehr. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Menschen in Singapur die Korruption als schädlich erkannt hätten und bereit gewesen seien, dagegen vorzugehen. Zudem seien drastische Maßnahmen eingeführt worden. So bekomme derjenige, der bereits wegen Korruption auffällig geworden ist, keine öffentlichen Aufträge mehr. Derjenige, der sich hingegen selbst anzeige, bleibe straffrei und dürfe etwaige Zuwendungen behalten. Herr Dr. Jähne merkte zudem an, dass dieses Modell vielleicht in einer „abgespeckteren“ Form auch in Deutschland zum Erfolg führen könne.
Frau Gädigk sieht in der Durchsetzung von Kronzeugenregelungen ein wichtiges Instrument zu Aufklärung von Korruptionsstraftaten.
Herr Jürgen Hager (Referat Sicherheit der Axel Springer Verlags AG) sprach das Problem der schwierigen wirtschaftlichen Situation an. Vor diesem Hintergrund müssten die Unternehmen alles versuchen, um an Aufträge zu gelangen, um mit der Konkurrenz mithalten zu können. Zudem sei problematisch, dass der Hinweisgeber seinen Arbeitsplatz verlieren könne. Herr Klauer machte hingegen darauf aufmerksam, dass die Vertrauensstelle solchen Zeugen helfe, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Frau Gädigk regte an, dass die Unternehmen z.B. Vorschriften für ihre Mitarbeiter erlassen, nach denen sie nur ein Mal pro Quartal auf Einladung von potenziellen Vertragspartnern essen gehen dürften. Viele Mitarbeiter bräuchten solche klaren Verhaltensregeln. Deshalb seien sie erfolgsversprechend im Kampf gegen Korruption. Auch Herr Hager forderte, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiter gegenüber Dritten gewahrt bleibe. So müssten z.B. etwaige Reisen stets vom eigenen Unternehmen bezahlt werden.
Herr Dr. Jähne wies darauf hin, dass auch eine sog „job rotation“ in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen eine Möglichkeit sei, um Korruption zu verhindern.
Herr Kreutzer lobte die USA, wo der Hinweisgeberschutz gesetzlich geregelt sei. Dort sei der Hinweisgeber „der Held und nicht der Denunziant“.
Frau Gädigk brachte zur Sprache, dass es seit kurzem ein Korruptionsregistergesetz in Hamburg gebe. Hiernach könnten die Unternehmen, gegen die ein begründeter Verdacht der Korruption bestehe, auf eine Liste gesetzt werden. Dies geschehe in der Praxis i.d.R. aber erst nach einem Geständnis oder einer Verurteilung. Bei einer Eintragung sei eine Berücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Allerdings bestehe für die betroffenen Unternehmen immer noch die Möglichkeit einer Umbenennung oder der Neugründung unter anderem Namen. Herr Kreutzer merkte an, dass sich die Handelskammer Hamburg gegen eine solche Liste ausgesprochen habe und diese deshalb evtl. abgeschafft werde. Dennoch sei es nach seinem Dafürhalten ein sinnvolles Instrument.
Sodann wurde über die Arbeit der Vertrauensstelle gesprochen und nach neuen Wegen für deren Aktivierung gesucht.
Frau Prof. Dr. Bannenberg regte an, einen Norddeutschen Korruptionstag ins Leben zu rufen. Veranstalter sollten Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sein, da diese Länder auch stark an der Korruptionsbekämpfung arbeiteten. Zudem solle der deutsche Präventionstag beteiligt werden. Ferner müsse nicht nur mit Behörden, sondern v.a. auch mit der Wirtschaft zusammengearbeitet werden. Mitwirkende Unternehmen sollten in der Öffentlichkeit besonders hervorgehoben werden. Zudem seien der Norddeutsche Rundfunk und die Presse zu informieren.
Herr Klauer teilte die Einschätzung, dass man unbedingt Presse und Rundfunk ansprechen müsse, so dass nicht zuletzt der Wirtschaft die Bedeutung eines solchen Korruptionstages vor Augen gehalten werde. Hierdurch dürfte deren Bereitschaft zur Teilnahme gestärkt werden.
Herr Leitender Oberstaatsanwalt a.D. Norbert Dose (Berater des PRO HONORE Vorstandes) machte deutlich, dass eine Einbeziehung der Universität Hamburg sowie der Bucerius Law School für den Erfolg des Vorhabens wichtig sei. Frau Gädigk wies darauf hin, dass insbesondere die Wirtschaftsfakultäten sowie die HWP beteiligt werden sollten.
Herr Klauer befürwortete zudem eine Teilnahme von DESY und der Lufthansa.
Frau Prof. Dr. Bannenberg machte darauf aufmerksam, dass man auch Raesfeld unter europäischen Aspekten neu aufgreifen könne. Diese Veranstaltung solle nämlich abgeschafft werden. Herr Kreuzer bestätigte, dass sich in der Vergangenheit neben Nordrhein-Westfalen auch Hamburg in Raesfeld beteiligt habe. Die Begeisterung und der Wille dies weiterzuführen seien sicherlich vorhanden.
Schließlich wurde besprochen, den neu gegründeten Gesprächskreis regelmäßig einzuberufen. Es sei dabei von Nutzen, auch Vertreter aus der Presse zu beteiligen.
Zum Abschluss der Veranstaltung zeigten sich alle Teilnehmer mit den Diskussionen und Ergebnissen zufrieden und betonten den gemeinsamen Willen, die Arbeit der Vertrauensstelle über den Gesprächskreis voran zu treiben. Ferner bestand Konsens darüber, dass die in Hamburg ansässigen Behörden eine Vorbildfunktion bei der Korruptionsbekämpfung eingenommen hätten und man sie auf diesem Weg in besonderem Maße unterstützen müsse; andererseits vermöge die Wirtschaft ungeachtet der nicht zu übersehenden schweren volkswirtschaftlichen Schäden, die korruptive Handlungsweisen unvermeidbar mit sich brächten, sich noch immer nicht zu dem ihr zukommenden Teil an Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit durchzuringen, sondern beschränke sich vielmehr, sofern es überhaupt zur Teilhabe an aktiven Schritten gegen die Korruption komme, auf mehr oder weniger unerhebliche Lippenbekenntnisse.