Compliance-Optimierung
mit PRO HONORE
Die Rahmenvereinbarung
Einführung
unternehmensethischer Maßnahmen
Aufbau eines
Ethikmanagements
☼ Installierung
einer externen Kontrollinstanz
☼ Errichtung
vertrauensbildender Faktoren
Maßnahmen
betrieblicher/sozialer Verantwortung
Internes Regelsystem
in Zusammenarbeit
mit
PRO HONORE e.V. und der
PH-Vertrauensstelle
der Hamburger Wirtschaft
2007 (copyright 2003-2007)
V e r e i n b a r u n g
zwischen
PRO HONORE e.V.
und
(Firma) ................. (i.F. „Vertragspartner“)
über
Zusammenarbeit
zur Korruptionsprävention
Korruption und Handlungen zur Vorbereitung und zur Ausführung korruptiver Abläufe als Individualhandlungen oder im strukturellen Rahmen sind wirtschaftsfeindliche Erscheinungsformen, die zu erheblichen Schädigungen im Unternehmen und in der Wirtschaft führen und die damit die erforderliche Balance eines funktionierenden Wettbewerbs nachteilig beeinträchtigen.
Neben
der Errichtung unternehmensethischer Regeln, wie eines Corporate Governance Kodex, einer Ethik-Charta oder ähnlichen
innerbetrieblichen Reglungssystemen, müssen erweiterte Anforderungen an
disziplinarische (überobligatorische) Maßnahmen und an das interne
Kontrollsystem gefördert werden, um die Corporate Governance glaubhaft und
unternehmensspezifisch als Corporate Identity den Mitarbeitern und den Kunden des
Unternehmens zu vermitteln.
§ 1 Gegenstand der
Vereinbarung
1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, unredliches, korruptes Verhalten
zu bekämpfen, indem er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines
Unternehmens gestattet, sich bei der Feststellung von Korruptionshandlungen
oder bei dem Verdacht des Vorliegens einer solchen Handlung an die PRO
HONORE Vertrauensstelle der Hamburger Wirtschaft zu wenden, ohne dass
ihr/ihm daraus Nachteile, insbesondere arbeitsrechtlicher Natur entstehen.
2. Der Hinweisgeber
(/Whistleblower) genießt Schutz und die Anonymität.
Erläuterungen zum Schutz des
Arbeitnehmers, bitte klicken!
§ 2 Abwehrmaßnahmen
1. Die Hinweise werden
intern und im Zusammenwirken mit der dazu errichteten Ethik-Kommission im Sinne
einer innerbetrieblichen Lenkungsmaßnahme zur adäquaten Erfassung des Vorgangs
bearbeitet.
2. Strafbare Handlungen werden bei entsprechender Beweislage grundsätzlich den zuständigen Behörden zur weiteren Bearbeitung zugeleitet, wenn die Feststellung zu treffen ist, daß andere Sanktionen dem festgestellten Tatbestand nicht gerecht werden und der entstandene Schaden sich durch eine solche Maßnahme nicht zulasten des Unternehmens erweitert.
§
3 Publikation
Der Vertragspartner macht die Beschäftigten, im geeigneten Fall auch die Kunden und verbundene Unternehmen auf die Leistungen der Vertrauensstelle aufmerksam und erläutert den Umgang zur Vertrauensstelle und deren Aufgabe.
§ 4 Flankierende Maßnahmen
und Leistungen von PRO HONORE e.V.
PRO HONORE e.V. wird den
Vertragspartner im Rahmen von Publikationen und/oder Seminaren zum Thema informieren. Dem Vertragspartner stehen die Leistungen der PRO
HONORE-Schlichtungsstelle zur Verfügung.
§ 5 Ethik-Kommission
Die Kontrolle über die Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen gegen Korruption obliegt einer internen Ethik-Kommission gemäß Ethik-Management-Programm.
§ 6 Vergütung
1. Für die von PRO HONORE
e.V. vorgehaltenen Maßnahmen einschließlich allgemeine Unterhaltung der Vertrauensstelle, Beratung, Vorbereitung
von Fördermaßnahmen (Schulungen, Seminaren)
und Pflege der Kommunikation im Bedarfsfall sowie allgemeine Kontrollmaßnahmen
bezahlt der Partner ein pauschales jährliches Entgelt, das mindestens €
...............*, zzgl. 19 % MWSt
beträgt und nach Ablauf eines Jahres unter Berücksichtigung der
erbrachten und zu erbringenden
Leistungen angepasst werden kann.
2. Die
Inanspruchnahme des Rechtsanwalts der Vertrauensstelle durch einen Mitarbeiter des Vertragspartners wird
nach Aufwand, gemessen an der Zahl der Stunden und nach Abschluss eines Vorgangs
oder gemäß Pauschalpreisvereinbarung in Verbindung mit den individuellen
Vorhaltekosten in Rechnung gestellt. Das Stundenhonorar beträgt z.Zt. € 125,00 zzgl. notwendige Aufwendungen gemäss Nachweis und
Abrechnung, zzgl. 19 % MWSt.
§ 7 - Vertragsbeginn und -dauer
Der
jeweils auf ein Jahr angelegte Vertrag beginnt am ............... und endet am
............... Innerhalb der
Vertragslaufzeit begonnene Bearbeitungen, insbesondere durch die
Vertrauensstelle, werden im Falle
der Kündigung dieses Vertrages bis zur abschließenden Berichterstattung und
Auswertung fortgeführt so, als würde das Vertragsverhältnis noch bestehen. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf
um ein Jahr, wenn nicht ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei
eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.
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*) Der Grundbetrag liegt z.Zt. zwischen Euro 2.500,-- und Euro 17.500,00/p.a. zzgl. 19 % MWSt. Er orientiert sich an Umsatz, Mitarbeiterzahl und Marktpräsenz des Vertragspartners, z.B. Filialen, Niederlassungen und obliegt einer individuellen Vereinbarung. Der Grundbeitrag ist zahlbar nach Rechnungsstellung und Zahlungsvereinbarung.
Fragen zum Ethikmanagement
beantworten wir Ihnen gerne. Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter unserer
VertrauensstellenNr.: 040 45 00 00 79
oder mailen Sie an