Compliance-Optimierung
mit PRO HONORE

 

Die Rahmenvereinbarung

 

 Einführung unternehmensethischer Maßnahmen

 Aufbau eines Ethikmanagements

☼  Installierung einer externen Kontrollinstanz
Errichtung vertrauensbildender Faktoren

 Maßnahmen betrieblicher/sozialer Verantwortung

 Internes Regelsystem

 

in Zusammenarbeit
mit

PRO HONORE e.V. und der PH-Vertrauensstelle
der Hamburger Wirtschaft

 

 

2007 (copyright 2003-2007)

 

 

V e r e i n b a r u n g

 

zwischen

 

PRO HONORE e.V.

 

und

 

(Firma)  .................   (i.F. „Vertragspartner“)

 

über

 

Zusammenarbeit zur Korruptionsprävention

 

Präambel

 

Korruption und Handlungen zur Vorbereitung und zur Ausführung korruptiver Abläufe als Individualhandlungen oder im strukturellen Rahmen sind wirtschaftsfeindliche Erscheinungsformen, die zu erheblichen Schädigungen im Unternehmen und in der Wirtschaft führen und die damit die erforderliche Balance eines funktionierenden Wettbewerbs nachteilig beeinträchtigen.  

Neben der Errichtung unternehmensethischer Regeln, wie eines Corporate Governance Kodex, einer Ethik-Charta oder ähnlichen innerbetrieblichen Reglungssystemen,  müssen erweiterte Anforderungen an disziplinarische (überobligatorische) Maßnahmen und an das interne Kontrollsystem gefördert werden, um die Corporate Governance glaubhaft und unternehmensspezifisch als Corporate Identity  den Mitarbeitern und den Kunden des Unternehmens zu vermitteln.

 

 

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

 

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, unredliches, korruptes Verhalten zu bekämpfen, indem er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Unternehmens gestattet, sich bei der Feststellung von Korruptionshandlungen oder bei dem Verdacht des Vorliegens einer solchen Handlung  an die PRO HONORE Vertrauensstelle der Hamburger Wirtschaft zu wenden, ohne dass ihr/ihm daraus Nachteile, insbesondere arbeitsrechtlicher Natur entstehen. 

2. Der Hinweisgeber (/Whistleblower) genießt Schutz und die Anonymität.

 

Erläuterungen zum Schutz des Arbeitnehmers, bitte klicken! 

 

§ 2 Abwehrmaßnahmen

 

1. Die Hinweise werden intern und im Zusammenwirken mit der dazu errichteten Ethik-Kommission im Sinne einer innerbetrieblichen Lenkungsmaßnahme zur adäquaten Erfassung des Vorgangs bearbeitet.

 

2. Strafbare Handlungen werden bei entsprechender Beweislage grundsätzlich den zuständigen Behörden zur weiteren Bearbeitung zugeleitet, wenn die Feststellung zu treffen ist, daß andere Sanktionen dem festgestellten Tatbestand nicht gerecht werden und der entstandene Schaden sich durch eine solche Maßnahme nicht zulasten des Unternehmens erweitert. 

 

§ 3 Publikation

 

Der Vertragspartner macht die Beschäftigten, im geeigneten Fall auch die Kunden und verbundene Unternehmen auf die Leistungen der Vertrauensstelle aufmerksam und erläutert den Umgang zur Vertrauensstelle und deren Aufgabe.  

 

§ 4 Flankierende Maßnahmen und Leistungen von PRO HONORE e.V.

 

PRO HONORE e.V. wird den Vertragspartner im Rahmen von Publikationen und/oder Seminaren zum Thema  informieren.  Dem Vertragspartner stehen die Leistungen der PRO HONORE-Schlichtungsstelle zur Verfügung.

 

§ 5 Ethik-Kommission

 

Die Kontrolle über die Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen gegen Korruption obliegt einer internen Ethik-Kommission gemäß Ethik-Management-Programm.

 

§ 6 Vergütung

 

1. Für die von PRO HONORE e.V. vorgehaltenen Maßnahmen einschließlich allgemeine Unterhaltung  der Vertrauensstelle, Beratung, Vorbereitung von Fördermaßnahmen (Schulungen, Seminaren)  und Pflege der Kommunikation im Bedarfsfall sowie allgemeine Kontrollmaßnahmen bezahlt der Partner ein pauschales jährliches Entgelt, das mindestens € ...............*, zzgl. 19 % MWSt  beträgt und nach Ablauf eines Jahres unter Berücksichtigung der erbrachten und zu erbringenden  Leistungen angepasst werden kann.

 

2. Die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts der Vertrauensstelle durch  einen Mitarbeiter des Vertragspartners wird nach Aufwand, gemessen an der Zahl der Stunden und nach Abschluss eines Vorgangs oder gemäß Pauschalpreisvereinbarung in Verbindung mit den individuellen Vorhaltekosten in Rechnung gestellt.  Das Stundenhonorar beträgt  z.Zt. € 125,00 zzgl.  notwendige Aufwendungen gemäss Nachweis und Abrechnung, zzgl. 19 % MWSt.

 

 

§  7 - Vertragsbeginn und -dauer   

 

Der jeweils auf ein Jahr angelegte Vertrag beginnt am ............... und endet am ...............  Innerhalb der Vertragslaufzeit begonnene Bearbeitungen, insbesondere durch die Vertrauensstelle,        werden im Falle der Kündigung dieses Vertrages bis zur abschließenden Berichterstattung und Auswertung fortgeführt so, als würde das Vertragsverhältnis noch bestehen.  Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf um ein Jahr, wenn nicht ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.

 

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*) Der Grundbetrag liegt z.Zt. zwischen Euro 2.500,-- und Euro 17.500,00/p.a. zzgl. 19 % MWSt. Er orientiert sich an Umsatz, Mitarbeiterzahl und Marktpräsenz des Vertragspartners, z.B. Filialen, Niederlassungen und obliegt einer individuellen Vereinbarung. Der Grundbeitrag ist zahlbar nach Rechnungsstellung und Zahlungsvereinbarung.


Fragen zum Ethikmanagement beantworten wir Ihnen gerne. Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter unserer VertrauensstellenNr.: 040 45 00 00 79
oder mailen Sie an

 

ra-hamburg@t-online.de